Datenschutz: Flüge über Schengen-Außengrenzen nach Deutschland
Informationen zu Flügen über Schengen-Außenngrenzen nach Deutschland
Nach Änderung des Bundespolizeigesetzes durch den Deutschen Bundestag ist die Condor Flugdienst GmbH auf Anordnung der Bundespolizei dazu verpflichtet, für Flüge aus einem Land, das nicht dem Schengener Abkommen angeschlossen ist, bestimmte Passagierdaten zu übermitteln.
Auf einzelne Flüge bezogen, kann die Bundespolizei nach Abschluss des Check-in Vorgangs folgende Daten von der Condor Flugdienst GmbH anfordern:
Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer und die Art des mitgeführten Reisedokuments (Reisepass oder Personalausweis), Flugnummer, planmäßige Abflug- und Ankunftszeit, ursprünglicher Abflugort, Flugroute sowie die Nummer und der ausstellende Staat des erforderlichen Aufenthaltstitels oder Flughafentransitvisums.
Die Daten werden bei der Condor Flugdienst GmbH 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht. Bei der Bundespolizeidirektion werden die übermittelten Daten 24 Stunden nach der Einreise der Fluggäste des betreffenden Fluges gelöscht, sofern sie nicht zur Erfüllung weiterer Aufgaben der Bundespolizei benötigt werden.
Eine aktuelle Liste der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens hält das
Auswärtige Amt für Sie bereit.
